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Gibt es eine gesetzliche Beschränkung für Transfettsäuren?

Ja, in Österreich gibt es seit September 2009 eine Verordnung, die besagt, dass ein Inverkehrbringen von Fetten und Ölen sowie sonstigen Lebensmitteln in Österreich mit mehr als zwei Prozent Trans-Fettsäuren verboten ist. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln, die einen Fettgehalt von weniger als 20% haben, soll ein Trans-Fettsäure Wert von bis zu vier Prozent erlaubt sein.

Vertrauen Sie auf Ja! Natürlich: Bei allen Ja! Natürlich Bioprodukten dürfen keine gehärteten Fett eingesetzt werden!  Bei der Verarbeitung von fetthaltigen zusammengesetzten Ja! Natürlich Produkten können Transfette nur in geringen Spuren von meist nur 0,3 bis 0,5 Prozent vorkommen, dies ist unvermeidbar – denn sie entstehen beim Erhitzen der wertvollen ungesättigten Fettsäuren.

Sa, 10. Okt 2009 - Kritische Inhaltsstoffe

2 Kommentare to “Gibt es eine gesetzliche Beschränkung für Transfettsäuren?”

  1. grünewiesE schreibt:
    Mi, 14. Okt 2009

    Was genau ist denn der Unterschied zw. gesättigten und ungesättigten Fettsäuren?

  2. Margit Fensl schreibt:
    Mi, 14. Okt 2009

    Liebe grünewieseE, gesättigte Fettsäuren sind Fettsäuren ohne Doppelbindungen, sie kommen vor allem in tierischen Fetten vor und sind eher fest, wie z.B. Butter oder Schmalz. Ungesättigte Fettsäuren sind in großen Mengen in pflanzliche Ölen enthalten, sind flüssig und weisen eine oder mehrere Doppelbindungen auf. Die bekannte Omega-3-Fettsäure ist sogar essentiell, d.h. unser Körper kann sie nicht herstellen und muss über die Nahrung zugeführt werden. Ich werde in meinem nächsten Artikel näher darauf eingehen.

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